Wir betreuen ihr Unternehmen als externe
Sicherheitsfachkräfte
Jedes Unternehmen, egal welche Branche und Größe, ist verpflichtet eine Sicherheitsfachkraft bzw. einen Arbeitsmediziner einzusetzen.
Unternehmen bis 50 MA werden von der AUVA kostenlos betreut.
Ist dem Unternehmer aber die Betreuung durch die AUVA zu wenig, eventuell bei besonderen Gefahren am Arbeitsplatz (Baustellen, Produktionsbetriebe, usw.) bedient er sich auch als KMU < 50 MA einer externen SFK zur Betreuung seines Unternehmens.
Aufgaben